Passionsspiele St. Margarethen
23. Mai – 12. Juli 2026
Neue Passion im Steinbruch
Alles in Ordnung
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Passionsspielen, wünschen Ihnen einen angenehmen Besuch und erlauben uns, Sie auf unsere Hausordnung aufmerksam zu machen.

Ziel und Zweck der Hausordnung ist, dass Sie die Aufführung in friedvoller und ungestörter Atmosphäre erleben können und dass der Eintritt von Schäden hintangehalten wird.
 
Die Hausordnung ist ausnahmslos von allen Besuchern, auch von den Mitarbeitern sowie auch von Fremdfirmen und deren Mitarbeitern einzuhalten. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennen die Besucher die Regel der Hausordnung an und erklären, sich diesen sowie allen Sicherheitsanordnungen zu unterwerfen.

Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen oder Anordnungen des Veranstalters oder des Ordnungsdienstes nicht Folge leisten, können unbeschadet weiterer rechtlicher Schritte unter Ausschluss jeglicher Rückerstattungsansprüche vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.

  1. Der Besuch des Veranstaltungsgeländes einschließlich der Parkplätze, der Zu- und Abfahrten verpflichtet zum Einhalten der Hausordnung: Personen, die sich der Hausordnung nicht unterwerfen, dürfen sich im Veranstaltungsgelände nicht aufhalten. Den Anordnungen des Veranstalters, des Parkplatz- und Ordnerpersonals sowie der behördlichen Aufsichtsorgane ist unbedingt Folge zu leisten.
  2. Den Besuchern ist der Zutritt zu den Bereichen des Veranstaltungsgeländes, die für das Besucherpublikum bestimmt sind, nur nach Vorweisen einer gültigen Eintrittskarte für die betreffende Veranstaltung gestattet. Das Betreten des Bühnenbereiches, des Backstage Bereiches und der Technikräumlichkeiten ist nicht gestattet. Vom Veranstalter abgesperrte Bereiche dürfen nicht betreten werden. Die gekennzeichneten Wege dürfen nicht verlassen werden.
  3. Beim Veranstaltungsgelände Römersteinbruch St. Margarethen handelt es sich um ein Open-Air Naturgelände, dessen Benützung auf eigene Gefahr der Besucher erfolgt. Von den Besuchern ist auf geeignetes Schuhwerk und den jeweiligen Witterungsbedingungen angemessene Kleidung zu achten. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Unachtsamkeit der Besucher bei der Benützung des Geländes verursacht werden. Schadensfälle, die durch Nichtbeachtung der Hausordnung und Nichtberücksichtigung, dass es sich beim Veranstaltungsgelände um ein Open-Air Naturgelände handelt, unterliegen der vollen persönlichen Haftung der Besucher. Es wird jegliche Haftung des Veranstalters mit Ausnahme für grob schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen.
  4. Kinder haben nur unter Aufsicht einer erwachsenen Begleitperson Zutritt zum Veranstaltungsgelände.
  5. Das Mitnehmen von Tieren in das Veranstaltungsgelände ist ausnahmslos untersagt.
  6. Ohne vorherige Genehmigung des Veranstalters sind jegliche Bild- und/oder Tonaufnahmen untersagt. Bei TV-Übertragungen sowie sonstigen Bild- und/oder Tonaufnahmen seitens des Veranstalters oder vom Veranstalter beauftragten Personen erteilt der Besucher dem Veranstalter sowie dem übertragenden oder aufnehmenden Unternehmen eine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens ausgewertet werden dürfen.
  7. Die Mitnahme von Stöcken, Waffen, Feuerwerksartikeln oder sonstigen gefährlichen Gegenständen auf das Veranstaltungsgelände ist verboten. Das Aufspannen von Regen- bzw. Sonnenschirmen während der Aufführungen ist nicht erlaubt.
  8. Öffnungszeiten und Eintrittspreise sind gesondert festgelegt und können an der Tageskassa oder im Passionsspielbüro eingesehen werden. Für zu spät kommende Besucher ist der Zutritt ausschließlich in der Pause bzw. nur in zugewiesene Bereiche des Veranstaltungsgeländes bzw. nur nach entsprechender Freigabe durch einen Ordner möglich.
  9. Während der Vorstellung herrscht im Tribünenbereich Rauchverbot. Ebenso herrscht in den Toiletten Rauchverbot.
  10. Die Besucher verpflichten sich, das Veranstaltungsgelände widmungsgemäß und pfleglich zu behandeln und jegliche Störungen der Veranstaltung zu unterlassen. Besucher, die durch Alkohol, Drogen oder sonstige Rauschmittel beeinträchtigt sind oder die nachhaltig die Veranstaltung stören, können vom Veranstalter oder vom Ordnerdienst trotz gültiger Eintrittskarte unter Ausschluss jeglicher Rückerstattungsansprüche am Eintritt in das Veranstaltungsgelände gehindert werden oder aus dem Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
  11. Parken ist nur auf den gekennzeichneten Parkplätzen erlaubt. Dabei ist den Anordnungen des Parkplatzpersonals Folge zu leisten.
  12. Alle Verkehrswege, Fluchtwege, Ein- und Ausgänge müssen unverstellt bleiben und freigehalten werden.
  13. Im Falle einer erforderlichen Evakuierung des Veranstaltungsgeländes oder von Teilen des Veranstaltungsgeländes sind die ausgeschilderten Fluchtwege zu benützen und ist den Anweisungen des Veranstalters sowie des Ordnerpersonals Folge zu leisten.
  14. Eine Absage der Vorstellung bei Regen kann erst unmittelbar vor Spielbeginn bzw. nach Zuwarten von einer Stunde erfolgen.
  15. Wird eine Vorstellung vor Vorstellungsbeginn - oder bevor eine Spieldauer von 60 Minuten erreicht wird - abgesagt, kann der Eintrittspreis (exkl. Versandkosten) nach Vorlage der Originaleintrittskarten und Bekanntgabe einer Kontonummer innerhalb von vier Wochen von der Kaufstelle rückerstattet werden. Aus organisatorischen Gründen ist eine Rückzahlung des Kartenpreises vor Ort nicht möglich. Zusatzkosten (Hotel, Anfahrtskosten, etc.) können nicht ersetzt werden. Eine spätere Rückgabe der Karten ist ausgeschlossen.